Schulungspflicht für die Verarbeitung von PU-Produkten ab dem 24. August
In der REACH-Verordnung ist eine Schulungspflicht für alle Produkte festgelegt, die mehr als 0,1% Diisocyanate enthalten. Diisocyanate sind in div. PU-Klebstoffen und speziellen Grundierungen und Versiegelungen enthalten. Sie reagieren beim Auftragen, sind nach dem Aushärten jedoch nicht mehr nachweisbar.
Das müssen Sie wissen:
• Verarbeiter: Jeder, der diisocyanathaltige Produkte verarbeitet, muss bis zum 24. August 2023 eine Schulung machen. Als Nachweis gilt die Teilnahmebescheinigung, die nach der erfolgreichen Abschlussprüfung ausgestellt wird. Das Zertifikat ist fünf Jahre gültig und muss danach wiederholt werden.
• Unternehmen: Die Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen müssen die Möglichkeit erhalten, an der Schulung teilzunehmen. Nur dann dürfen sie weiterhin Produkte verarbeiten, die Diisocyanate enthalten.
• Fachhändler: Sie müssen die Informationen zu den betroffenen Produkten an Ihre Kunden weitergeben, benötigen jedoch selbst keine Schulung.
Der Verband der europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie (FEICA) bietet Online-Schulungen an.
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